Arbeitslosengeld II und Grundsicherung kann auch für nur
einen Monat beantragt werden, wenn das aktuelle (Arbeits-) Einkommen nicht
ausreicht, um eine Heizkosten-Nachzahlung aufzubringen oder den Öl-Tank füllen
zu lassen. Vom Jobcenter oder Sozialamt wird der Monatsbedarf
(Regelbedarf der zum Haushalt gehörenden Personen + Kosten für die Unterkunft +
Nachzahlungsbetrag) berechnet und dem im laufenden Monat verfügbaren Einkommen
gegenübergestellt. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die fehlenden Mittel
entsprechend „aufgestockt“. Werden die monatlichen Vorausszahlungen erhöht, könnte sich
auch ein längerer Leistungsbezug ergeben. Vorhandenes Vermögen muss bis zu 150,00 € pro Lebensjahr + 750,00
€ (+ ggf. Kfz) nicht eingesetzt werden, ebenso in der Regel nicht eine selbstbewohnte
Eigentumswohnung oder ein Hausgrundstück („Schonvermögen“). Der Antrag beim Jobcenter oder dem Sozialamt muss in dem
Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung zur Zahlung fällig gestellt wird.
Nur ein schriftlich (ggf. auch formlos) gestellter Antrag
muss von den Ämtern durch einen Bescheid entschieden werden! Für den Fall der
Ablehnung kann dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.