Heiz- und Betriebskosten unbezahlbar?

Arbeitslosengeld II und Grundsicherung kann auch für nur einen Monat beantragt werden, wenn das aktuelle (Arbeits-) Einkommen nicht ausreicht, um eine Heizkosten-Nachzahlung aufzubringen oder den Öl-Tank füllen zu lassen.

 

Vom Jobcenter oder Sozialamt wird der Monatsbedarf (Regelbedarf der zum Haushalt gehörenden Personen + Kosten für die Unterkunft + Nachzahlungsbetrag) berechnet und dem im laufenden Monat verfügbaren Einkommen gegenübergestellt. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die fehlenden Mittel entsprechend „aufgestockt“.

 

Werden die monatlichen Vorausszahlungen erhöht, könnte sich auch ein längerer Leistungsbezug ergeben.

 

Vorhandenes Vermögen muss bis zu 150,00 € pro Lebensjahr + 750,00 € (+ ggf. Kfz) nicht eingesetzt werden, ebenso in der Regel nicht eine selbstbewohnte Eigentumswohnung oder ein Hausgrundstück („Schonvermögen“).

 

Der Antrag beim Jobcenter oder dem Sozialamt muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung zur Zahlung fällig gestellt wird.

 

Nur ein schriftlich (ggf. auch formlos) gestellter Antrag muss von den Ämtern durch einen Bescheid entschieden werden! Für den Fall der Ablehnung kann dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.